Verbandsvertretung

Die Verbandsvertretung verwaltet und vertritt den Katholischen Gemeindeverband in Bremen.

Sie hat folgende Aufgaben:

  • Feststellung des Haushaltsplans und öffentliche Auslegung der Jahresrechnung für die Mitglieder der verbandsangehörigen Kirchengemeinde
  • Prüfung und Entlassung der Geschäftsführung
  • In Angelegenheiten der Verwaltung und Vertretung des Verbandes bedarf es der Beschlussfassung durch die Verbandsvertretung für alle Willenserklärungen, die der Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats bedürfen. Die Verbandsvertretung kann sich die Beschlussfassung in weiteren Verbandsangelegenheiten vorbehalten. Der Vorsitzende kann in allen Verbandsangelegenheiten die Entscheidung der Verbandsvertretung herbeiführen.
  • Erteilung von Vollmachten für bestimmte schriftlich festgelegte Arten von Rechtsgeschäften dem Vorsitzenden oder mehreren Personen gemeinschaftlich. Diese sind widerruflich. Die Bevollmächtigung soll eine genaue Umschreibung des Geschäftsbereiches beinhalten, auf den sich die Vollmacht bezieht. Die Einhaltung des Vollmachtsumfangs wird von der Verbandsvertretung in geeigneter Weise kontrolliert.
  • Rechtsgeschäftliche Willenserklärungen der Verbandsvertretung sind nur rechtsverbindlich, wenn sie von dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied schriftlich unter Beidrückung des Amtssiegels des Verbandes abgegeben werden. Hierdurch wird nach außen das Vorliegen eines ordnungsgemäß zustande gekommenen Beschlusses der Verbandsvertretung festgestellt.
  • Die Geschäfte der laufenden Verwaltung führt der Vorsitzende und in dessen Auftrag der Geschäftsführer/in des Verbandes (Verbandsgeschäftsführer/in). Im Einzelfall können sie die Entscheidung der Verbandsvertretung herbeiführen; die Verbandsvertretung kann sich im Einzelfall die Entscheidung vorbehalten.
  • Viele Rechtsgeschäfte des katholischen Gemeindeverbandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats, zum Beispiel der Erwerb oder die Veräußerung von Eigentum und Grundstücken, die Einstellung und Festsetzung der Vergütung von Mitarbeitern, gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche. Eine Auflistung der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte findet sich in der Satzung unter § 16ff.

Die Kirchenvorstände der verbandsangehörigen Kirchengemeinden wählen ihre Mitglieder der Verbandsvertretung spätestens innerhalb von vier Monaten nach der Kirchenvorstandswahl für vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Mitglied der Verbandsvertretung kann nicht sein, wer Dienstnehmer des Verbandes oder einer seiner Einrichtungen ist. Mitglied der Verbandsvertretung gemäß b) und c) kann nur ein Mitglied eines Kirchenvorstandes der verbandsangehörigen Kirchengemeinden sein. Scheidet ein Mitglied aus dem Kirchenvorstand der verbandsangehörigen Kirchengemeinde aus oder endet sein Mandat in der Verbandsvertretung anderweitig, so wählt der Kirchenvorstand für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes in der Verbandsvertretung ein neues Mitglied. Für die vom Stadtpastoralrat Bremen zu wählenden Mitglieder gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Die Verbandsvertretung bleibt bis zur Konstituierung einer neuen Verbandsvertretung im Amt.

Das Amt des Mitglieds der Verbandsvertretung ist ein Ehrenamt. Die Mitglieder wachen darüber, dass der Katholische Gemeindeverband in Bremen keinen Schaden erleidet. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit auch nach ihrem Ausscheiden verpflichtet. Wer gegen diese Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden. Ihm kann durch bischöfliche Entscheidung die Wählbarkeit aberkannt werden.

Derzeit gehören der Verbandsvertretung folgende Frauen und Männer an:

Propsteigemeinde St. Johann:
Propst Dr. Bernhard Stecker (Vorsitzender), Folker Schönigt (Vorstand, Sozialausschuss, Bauausschuss, Stadtpastoralrat), Stephan Roth (Bildungsrat), Monika Peters (Finanzausschuss und Bildungsrat)

Pfarrgemeinde St. Raphael:  
Pfarrer Marc Weber (Vorstand, Sozialausschuss), Ingeborg Krümpelbeck (Finanzausschuss), Heinz Gerkmann (Bauausschuss), Norbert Mania

Pfarrgemeinde St. Franziskus:
Pfarrer Theodore Kindo (Bildungsrat), Reinhard Königsmann (Bauausschuss), Karl Stapel (Bauausschuss) 

Pfarrgemeinde St. Marien: Pfarrer Josef Fleddermann, Holger Albers (stellvertretender Vorsitzender, Bauausschuss), Bettina Götz (Finanzausschuss), Werner Janssen (Sozialausschuss), Dr. Peter Rojek (Bauausschuss)

Pfarrgemeinde St. Katharina:
Pfarrer Torsten Brettmann, Horst Neugebauer (Finanzausschuss), Dr. Katharina Erling (Vorstand, Stadtpastoral), Hermann Bowe

Berufene Mitglieder:
Dr. Bernd Wagener (Bauausschuss), Tobias Kersten (Finanzausschuss)

Vom Kirchenamt:
Christopher Peiler